Behandlungskosten

„In der Homöopathie steht den Ärzten ein medizinisches System zur Verfügung, das in der Lage ist, akute und chronische Krankheiten weitgehend nebenwirkungsfrei zu heilen.“
Rita Süssmuth

Die ausführliche homöopathische Erstanamnese erfordert einen Zeitaufwand von zwei bis drei Stunden, wobei der zeitliche Aufwand bei Kindern in der Regel im unteren Bereich liegt. Teilweise ist für eine gründliche Ermittlung des geeigneten homöopathischen Arzneimittels noch ein kürzerer Folgetermin („Mittelgabe-Gespräch“) erforderlich. Die Erstanamnese und weitere Konsultationen werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet (z. B. 30 min ca. 60 EUR, 60 min 120 EUR für Selbstzahler, bei Privatpatienten liegt der Stundensatz bei ca. 180 EUR). Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Da diese Gebührenordnung noch immer unverändert auf dem Stand vom 01.01.1996 ist und somit seit 30 Jahren wegen einer fehlenden Einigung der Ärzteschaft und der Bundesregierung um keinen Pfennig bzw. Cent erhöht wurde, ist eine homöopathische Erstanamnese sowie eine ausführliche homöopathische Folgeanamnese heute kaum noch kostendeckend.
Um unsere hohe therapeutische Qualität halten zu können, sehen wir uns daher nach langem Zögern genötigt, Ihnen insbesondere für die zeitaufwändigen Erstanamnesen, ggf. auch für ausführliche Folgekonsultationen eine sogenannte abweichende Honorarvereinbarung gemäß GOÄ vorzuschlagen. In einer abweichenden Honorarvereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir bei einem entsprechend hohen Zeitaufwand einen über den bisher üblichen maximalen Faktor 3,5 hinausgehenden Steigerungsfaktor berechnen.
Im Falle einer abweichenden Honorarvereinbarung kommt die private Krankenversicherung oder die Beihilfe voraussichtlich für die Mehrkosten nicht auf. Bevor jedoch die vereinbarte abweichende Honorarvereinbarung zum Tragen kommt, werden wir alle anderen Berechnungsmöglichkeiten ausschöpfen, so dass wir den Steigerungssatz von 3,5 möglichst nicht überschreiten müssen. Zu dieser Problematik beachten Sie bitte das untenstehende ausführliche Schreiben der Bundesärztekammer vom 06.03.2023.
Wichtig: Diese Notlösung ist eine kurzfristige Überbrückung, die nur erforderlich ist, bis die geplante Neufassung der GOÄ in Kraft tritt. Diese ist für Mitte oder Ende 2026 vorgesehen ist.

  • Für gesetzlich Krankenversicherte:
    Wir empfehlen Ihnen, eine Private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Behandlungen abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker unsere ärztlichen Behandlungen nicht erstattet!
    Nähere Infos hierzu siehe: DZVhÄ / Zusatzversicherungen
  • Für privat Krankenversicherte:
    Bei Privaten Krankenversicherungen werden in der Regel die Kosten für unsere Behandlungen (bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5) übernommen.
    Nähere Infos hierzu siehe: DZVhÄ / Kostenerstattung der privatärztlichen Behandlung

Wir hoffen, dass Sie diese Überlegungen, die für den langfristigen Erhalt unserer homöopathischen Arbeits- und Behandlungsweise und damit auch für das Weiterbestehen der Homöopathischen Arztpraxen Celle notwendig sind, nachvollziehen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Homöopathischen Arztpraxen Celle

Anschreiben der Bundesärztekammer an Patienten lesen…